Um Waren aus einem Nicht-EU-Land importieren oder exportieren zu lassen, müssen Sie diese immer durch den Zoll abfertigen lassen. Dabei sind gewisse Formalitäten, Richtlinien und Einschränkungen einzuhalten. Damit Sie bei dem ganzen Prozess nichts verkehrt machen oder vergessen, sind wir von Dörrenhaus jederzeit für Sie da, sodass Sie sich gezielt auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren können. Auf diese Weise vermeiden Sie Verluste und betreiben ein gutes Ressourcenmanagement.
Zollbestimmungen beim Import von Waren
Aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, Russland, Japan oder China können nicht in jedem Fall Waren nach Deutschland importiert werden. Für bestimmte Staaten, Güter oder Personen gelten gewisse Einschränkungen oder Verbote. Auch das Entrichten von Steuern beziehungsweise Zollgebühren kann beim Zoll-Import aus einem Nicht-EU-Staat auftreten. Damit Sie Ihre Waren vorschriftsgemäß einführen können, müssen Sie diese außerdem im Voraus für ein bestimmtes Zollverfahren anmelden.
Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wir von Dörrenhaus helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Verfahrens und erledigen alle Formalitäten für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück und überlassen Sie Ihre Zollabwicklung unseren fähigen Händen.
Voraussetzungen für die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land
Aus Nicht-EU-Ländern wie beispielsweise den USA, Russland, Japan oder China können nicht in jedem Fall Waren nach Deutschland importiert werden. Für bestimmte Staaten, Güter oder Personen gelten gewisse Einschränkungen oder Verbote. Auch das Entrichten von Steuern beziehungsweise Zollgebühren kann beim Zoll-Import aus einem Nicht-EU-Staat auftreten. Damit Sie Ihre Waren vorschriftsgemäß einführen können, müssen Sie diese außerdem im Voraus für ein bestimmtes Zollverfahren anmelden.
Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wir von Dörrenhaus helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Verfahrens und erledigen alle Formalitäten für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück und überlassen Sie Ihre Zollabwicklung unseren fähigen Händen.
Zollbestimmungen beim Export von Waren
Sie wollen Waren in ein Nicht-EU-Staat wie Japan, Russland oder in die USA exportieren lassen? Dann müssen Sie einige Regelungen und Formalitäten beachten, welche gegebenenfalls zu Einschränkungen und steuerlichen Abgaben führen können. Grundsätzlich können aufgrund von wirtschaftlichen Bestimmungen oder Umwelt- sowie Gesundheitsvorschriften nicht alle Güter aus Deutschland ausgeführt werden. Dementsprechend ist mit bestimmten Verboten zu rechnen. Sollten keine Einschränkungen bestehen, müssen Sie Ihren Warenexport dennoch über ein bestimmtes Zollverfahren abwickeln lassen.
Voraussetzungen für die Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land
Zu beachten beim Export
- Verbote und Einschränkungen beachten:
Für bestimmte Warengruppen oder Länder liegen bestimmte Verbote beziehungsweise Einschränkungen vor. Diese gilt es im Voraus zu berücksichtigen. - Gegebenenfalls Zollabgaben im Bestimmungsland entrichten:
Beim Zoll-Export in einen Nicht-EU-Staat wird die Ware in ein Ausfuhrverfahren überführt.
Es kann unter anderem Ausfuhrzoll, Umsatzsteuer und/oder Verbrauchssteuer fällig werden. - Zollbegünstigungen im Bestimmungsland erhalten:
Für Ihre Zollabwicklung benötigen Sie eine sogenannte EORI-Nummer (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) - Zu verzollende Ware zur Ausfuhr anmelden:
Erkundigen Sie sich über die verschiedenen Ausfuhrverfahren bei einer Zollagentur oder beim zuständigen Zollamt.